Pflege- und Entwicklungsplan Niedersächsischer Drömling
von Dirk Sundermann, Braunschweig
 
Der Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgroßprojekt Niedersächsischer Drömling befindet sich derzeit in einer entscheidenden Phase. Ein Entwurf des Planes, der zur Erreichung einer breiten Akzeptanz in enger Abstimmung mit den Betroffenen erarbeitet wird, liegt als großflächiges Konzept weitgehend vor. Eine parzellenscharfe Planung, die jede einzelne Fläche im vorgesehenem Gebiet betrifft, wird in den nächsten Monaten ausgearbeitet. Innerhalb der Planung wurden verschiedene Schritte unternommen, die hier kurz vorgestellt werden sollen. Eine umfassende Information zur gesamten Organisation bietet der Drömling-Rundbrief, der von den Vorhabensträgern herausgebracht wird.

 
Zunächst ist von den vier folgenden unterschiedlichen Zielszenarien ausgegangen worden:
  • Naturlandschaft -> großflächig von unberührten Bruch- und sonstigen Feuchtwäldern geprägtes Niederungsgebiet ohne direkte menschliche Einflüsse

  • gelenkte Sukzessionslandschaft -> großflächig von Staudenfluren, Röhrichten, Seggen- und Binsenriedern sowie Gebüschen geprägtes Niederungsbebiet ohne Nutzung, in dem bei Bedarf in längeren Zeitabständen gezielte Nutzungen oder Pflegemaßnahmen zu Erhaltung ausgewählter Landschaftselemente durchgeführt werden

  • historische Kulturlandschaft -> großflächig von Naß- und Feuchtgrünland, Moordammkulturen mit Rimpau-Gräben sowie Nieder-, Mittel- und Hutewäldern geprägtes Niederungsgebiet, in dem sich die Nutzung an historischen Vorbildern orientierten

  • ertragsorientiert bewirtschaftete Landschaft -> Niederung, in der den derzeitigen ökonomischen Rahmenbedingungen entsprechend unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gewirtschaftet wird, ohne daß auf Belange des Naturschutzes besondere Rücksicht zu nehmen ist.
Diese Zielszenarien wurden innerhalb der Arbeitsgruppen (Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Naturschutz) mit einander verglichen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Ziele ausdiskutiert. sind diskutiert worden. Daraufhin erfolgte die Formulierung des naturschutzfachlichen Ideals, hier sollten die Elemente der drei Szenarien Naturlandschaft, gelenkte Sukzessionslandschaft und historische Kulturlandschaft mit unterschiedlicher Gewichtung im weiteren Verlauf der Planung mit einander vereint werden. Das Szenario "ertragsorientiert bewirtschaftete Landschaft" spieltefand bei der Findung des naturschutzfachlichen Ideals im weiteren Verlauf keine Rolle mehr.
 
Im nachfolgendem Diskussionsprozeß der Konzeption wurde dann jedoch festgestellt, daß sich das naturschutzfachliche Ideal in weiten Teilen des Gebietes nicht umsetzen ließ, da die Einschränkungen für die Landwirtschaft zu groß gewesen wären. Die Eine Akzeptanz bei den Betroffenen betroffenen Landwirten war für diese Bereiche nicht herzustellen. Zur besseren und schnelleren Konsensfindung wurde nunmehr das Untersuchungsgebiet in 48 Teilgebiete gegliedert und mögliche Entwicklungsziele für diese einzelnen Räume festgelegt.
 
Wichtig dabei war, daß die Kernziele des Projektes, d. h. einen großflächigen Schutz wertvoller Lebensräume zu erreichen, nicht aus den Augen verloren wurden. Diese bedeutenden Lebensräume für das Gebiet des Drömlings sind:
  • Großflächige naturnahe Bruch- und Auenwälder
  • Unbewaldete Sumpfbiotope
  • Großflächige Naß- und Feuchtgrünländer (mit oder ohne Gehölzstrukturen)
  • Rimpau‘sche Moordammkulturen mit Gräben und Feucht- und Naßgrünland
  • Lebensräume für Tierarten mit großen Raumansprüchen
Im späteren Planungsverlauf wurden unter Berücksichtigung der Kernziele weniger bedeutsame Flächen, die folgenden Kriterien entsprachen, festgelegt:
  • Weder Moor- noch Anmoorstandorte
  • Weder Auen- noch Sumpfstandort
  • Randliche und isolierten Lage
Diese Bereiche wurden nach einem Meinungsaustausch in den Arbeitsgruppen aus dem Projektgebiet entlassen. Es handelt sich zumeist um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und um einige Waldgebiete am Rande der Niederung, die Größe der gesamten Fläche beträgt rund 800 ha. Eine Abgrenzung und NumerierungNumerierung der Teilgebiete sowie eine Erläuterung zur Karte findet sich im Drömling-Rundbrief Nr. 9.
 
Für die einzelnen verbleibenden Teilgebiete sind nun mittlerweile folgende Ziele anhand des naturschutzfachlichen Ideals aufgestellt worden:
 
Grünland mit höherem Anteil an bzw. ohne Gehölzstrukturen (Moordammkulturen).
  • Großflächiges Naß- und Feuchtgrünland,
  • bei nicht ausreichender Standortnässe mesophiles Grünland,
  • auf für Grünlandbewirtschaftung zu nassen Flächen unbewaldete Sumpfbiotope.
Bei den verschiedenen Wäldern können kleinflächig je nach Standortgegebenheiten auch andere Waldtdypen eingestreut sein. Ansonsten müssen die Wälder großflächig den folgenden Typen entsprechen:
  • Auenwald
  • (Kiefern-) Birkenbruchwald
  • Erlenbruchwald
  • Mesophiler oder bodensaurer Laubwald außerhalb der Moore und Auen je nach Standortgegebenheiten Eichen
  • E-Hainbuchen-, Birken-Eichen-, Eichen-Buchen- oder Buchenwaldichen-Hainbuchen-,
  • Birken-Eichen-,
  • Eichen-Buchen- oder Buchenwald.
Anhand dieser Zieltypen werden die verschiedenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen beschrieben, die sich zur Zeit in der abschließenden Diskussionsphase befinden.
 
Schwerpunkt beim Grünland wird die extensive Wiesen- und Weidenutzungs sein. Spezielle Maßnahmevarianten werden für den Kiebitz, denm Großen Brachvogel und denm Wachtelkönig erarbeitet.
 
Die wesentlichen Aussagen zu den Maßnahmen in Waldgebieten sind Bodenschutz, Baumartenwahl, Verjüngung und Umbau von Beständen. Weitere Gesichtspunkte im Wald sind die Nebenbaumarten, sowie der Totholzanteil und die Waldränder. Spezielle Anforderungen an die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden die Vogelarten Kranich, Schwarzstorch, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan erfordern.
 
Für das wasserwirtschaftliche Konzept werden für die Bereiche
  • Kleines Giebelmoor
  • Großes Giebelmoor
  • Kaiserwinkel
  • Politz
  • Allerauenwald
zur Zeit unterschiedlichen Wasserstände und die möglichen Überstauhöhen und -zeiten erörtert. Die Zielwasserstände, die für z. B. einen ErlebruchErlenbruch angestrebt werden, sind ganzjährig kaum unter Flur (0 bis 20 cm), und einnen Überstau der Flächen soll bis maximal 30 cm möglich sein. Für Naßgrünland ist in der Bewirtschaftungszeit ein Flurabstand von 30 bis 50 cm vorgesehen, das Überstauen der Grünländer soll bis Ende April möglich sein.
 
In welchem Rahmen geplante Wasserstanderhöhungen auf Akzeptanz stoßen, muß sich noch zeigen. Langfristig soll dafür eine Staukommission eingerichtet werden.